Unser Versprechen

  • Wir haften bei der Durchführung von Ölwechselarbeiten für alle Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, das heißt:
    Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist.
  • Unabhängig davon haften wir für evtl. eintretende Umweltschäden, die durch den Transport der Schmierstoffe zu Anlagen oder die Befüllung der Anlagen mit Getriebe- oder Hydrauliköl entstanden sind.